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   AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03   

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https://dejure.org/2004,28281
AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03 (https://dejure.org/2004,28281)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 02.03.2004 - 506 II 20/03 (https://dejure.org/2004,28281)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 02. März 2004 - 506 II 20/03 (https://dejure.org/2004,28281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 421 BGB; §§ 16, 21 WEG
    Fehlende Bestimmtheit eines Sanierungsbeschlusses; Blankettbeschluss; gesamtschuldnerische Haftung für teure Instandsetzungsmaßnahmen

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 783
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vorn 26.9.2002 ( ZMR 2003, Seite 124) war klarzustellen, dass mit der Kostenentscheidung über einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nicht abschließend entschieden worden ist.
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15

    WEG - Beschluss über "notwendige Sanierungsarbeiten"

    Zum Blankett-Beschluss wird verwiesen auf AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783:.
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.05.2016 - 539 C 32/15

    Fällen grundstücksprägender Kiefern ist bauliche Veränderung!

    Auch für nach Beschlussfassung fiktiv neu hinzu tretende Wohnungseigentümer muss klar erkennbar, hin zu welchem Preis, mit welchen konkreten Arbeiten der Verwalter welches Unternehmen beauftragen soll (vgl. AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783; AG Harnburg-Blankenese ZMR 2015, 580).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Widerlegung der Eigentumsvermutung eines im

    Die Haftung von (Alt-)Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in deren Gesellschaftsvermögen sich Wohnungsanteile befinden, kann im übrigen durch Vereinbarungen der Wohnungseigentümer begründet bzw. erleichtert werden (vgl. Ihlefeld ZMR 2004, 783).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 161/04

    Keine Abhilferecht des Gerichts in Wohnungseigentumssachen bei sofortiger

    Zwar ist die Auffassung des Amtsgerichts wohl zutreffend, dass es Zweck der Vorlage der Bankbestätigung ist, dass die Wohnungseigentümer nicht Verpflichtungen eingehen, für die keine Deckung vorhanden ist (vgl. hierzu AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783/785 mit zustimmender Anmerkung Rau).
  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 16/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussanfechtung

    Ergänzend wird zum Fahrradständer verwiesen auf AG Schwerin ZMR 2016, 916, zu Sanierungsmaßnahmen auch AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783 und zur Aufstellung von Fahrradbügeln auf AG Hamburg-Blankenese ZMR 2015, 813 f.
  • AG Hamburg-Blankenese, 17.06.2015 - 539 C 44/14

    WEG - Wirkung eines Entlastungsbeschlusses bezüglich der Jahresabrechnungen

    Hier wäre es möglich gewesen, durch ausdrücklich Bezugnahme auf ergänzende Unterlagen wie Handwerkerrechnungen etc. sowie Fotos und Skizzen dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen, ansonsten handelt es sich um eine Blankett-Regelung (vgl. AG Hamburg-Blankenese ZMR 2004, 783).
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